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Bundesratsminister Dr. Marcel Huber: „Maßnahmen aus dem Sofortprogramm für Innere Sicherheit auf Bundesebene vorantreiben / Schutz unserer technologischen Souveränität, kein Ausverkauf von Schlüsseltechnologien“
1. Zu zwei Gesetzentwürfen zur Änderung des Strafgesetzbuches (TOP 53 mit Änderung weiterer Gesetze und TOP 56), zum Gesetzentwurf zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung (TOP 48) sowie zum Gesetzesantrag zu DNA-fähigem Material (TOP 96):
Angesichts der aktuellen Sicherheitslage sieht Bayern bei verschiedenen Gesetzesvorhaben des Bundes weiteren Handlungsbedarf und stellt dazu mehrere Änderungsanträge für eine noch effektivere Strafverfolgung und stärkeren Schutz der Bürger. Huber: „Die Bayerische Staatsregierung hat Anfang des Jahres ein Sofortprogramm für Innere Sicherheit beschlossen, das dringend erforderliche Entscheidungen auf Bundesebene klar benennt. Bereits in der Vergangenheit war Bayern der Motor für wichtige Weichenstellungen, um notwendige Maßnahmen für mehr Innere Sicherheit besonders gegen terroristische Angriffe anzustoßen. Bayern wird auch jetzt wieder im Bundesrat Vorschläge einbringen, um wichtige sicherheitspolitische Maßnahmen voranzutreiben. Die Bevölkerung erwartet hier Entschlossenheit.“
Im Bereich des Strafrechts (TOP 53 und 56) fordert Bayern u.a.:
Der Gesetzentwurf zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung (TOP 48) greift aus bayerischer Sicht an zwei Stellen zu kurz:
Bayern tritt zudem der Gesetzesinitiative Baden-Württembergs (TOP 96) bei, wonach künftig DNA-Spuren unbekannter Täter auf äußere Merkmale des Spurenverursachers untersucht werden dürfen – ebenfalls Forderungen aus dem bayerischen Sofortprogramm Innere Sicherheit. Damit könnten Feststellungen zu Augen-, Haar- und Hautfarbe sowie biologischem Alter getroffen werden. Huber: „Alles, was helfen kann, Straftäter zu finden und zu überführen, sollte verwendet werden.“
2. Zur bayerischen Initiative „Ausländische Investitionen – Technologische Souveränität sichern“ (TOP 102):
Die Übernahmen deutscher Unternehmen durch ausländische Investoren erreichen derzeit eine neue Dimension. Die Staatsregierung stellt zum Schutz vor dem Ausverkauf von Schlüsseltechnologien auf der morgigen Bundesratssitzung einen Entschließungsantrag vor. Huber: „Wir sind gegen Protektionismus und für freien Welthandel. Gerade die Industrie- und Exportnation Deutschland profitiert wie kaum eine andere von offenen Märkten. Aber: Die Globalisierung hat dort ihre Grenzen, wo ein Ausverkauf unserer technologischen Kernkompetenzen stattfindet. Vor allem Unternehmen aus Ländern mit staatlich gelenkter Wirtschaft versuchen zunehmend, Schlüsseltechnologien der Zukunft aufzukaufen, um auf diesen Feldern eine Vormachtstellung aufzubauen. Das dürfen wir nicht zulassen. Insbesondere haben für alle die gleichen Spielregeln zu gelten: Wenn ausländische Direktinvestitionen aus Ländern kommen, die keinen oder nur einen sehr stark eingeschränkten Marktzugang gewähren, gilt es, solche Investitionen ebenfalls an strengere Vorgaben zu knüpfen. Es geht um den Schutz unserer technologischen Souveränität.“
Die Staatsregierung strebt eine Verschärfung des Außenwirtschaftsrechts an, etwa im Bereich von Produkten, die bei der Daten- und Cybersicherheit eine wesentliche Rolle spielen, oder wenn die ausländischen Investoren von ihrem Heimatstaat Subventionen erhalten und dadurch in die Lage versetzt werden, bei Unternehmenskäufen strategisch überhöhte Preise zu zahlen und so den Wettbewerb auszuhebeln.