„Solide Finanzen sind gleichbedeutend mit Nachhaltigkeit und langfristiger Stabilität. Wir in Bayern wollen Spielräume für künftige Generationen erweitern. Zusammen mit der grundgesetzlichen Schuldenbremse trägt der Stabilitätsrat maßgeblich zur Sicherung langfristig tragfähiger Haushalte im Bund und in den Ländern bei“, stellte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker bei der Begrüßung der Teilnehmer der 32. Sitzung des Arbeitskreises Stabilitätsrat vom Bund und aus den Ländern am Donnerstag (17.5.) in Neumarkt i.d.OPf. fest. Der Arbeitskreis Stabilitätsrat bereitet die Sitzung des Stabilitätsrats im Juni 2018 vor. Der Stabilitätsrat ist ein im Rahmen der Föderalismusreform II errichtetes gemeinsames Gremium des Bundes und der Länder.
Der Freistaat Bayern sei, so Füracker, Pionier in Sachen nachhaltiger Finanzpolitik. 2018 ist das 13. Jahr in Folge ohne neue Schulden im allgemeinen Haushalt des Freistaats Bayern. „Wir vermeiden neue Schulden in guten wie auch in schlechten Zeiten. Dazu leisten wir einen historischen Schuldenabbau, gepaart mit kräftigen Investitionen in die Zukunft“, hob Füracker hervor. In den Jahren 2012 bis 2018 tilgt der Freistaat bereits 5,6 Milliarden Euro Schulden. Damit seien Spielräume für Zukunftsprojekte geschaffen worden.
Dem Stabilitätsrat gehören der Bundesfinanzminister, die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder und der Bundeswirtschaftsminister an. Er hat vor allem die Aufgabe, die Haushalte des Bundes und der Länder laufend zu überwachen, um drohende Haushaltsnotlagen frühzeitig zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen rechtzeitig einleiten zu können. Schwerpunkt der Beratungen der nächsten Sitzung ist die weitere Entwicklung der öffentlichen Finanzen bis zum Jahr 2022. Der Stabilitätsrat muss – auf der Grundlage von Projektionen des BMF und der Länder – einschätzen, ob die Obergrenze für das gesamtstaatliche strukturelle Finanzierungsdefizit weiterhin eingehalten wird.
Der Arbeitskreis, bestehend aus Vertreter/innen der beteiligten Ministerien, erarbeitet hierfür Beschlussvorschläge. Er tagt regelmäßig drei Mal im Jahr, jeweils im Mai und November vor den Sitzungen des Stabilitätsrates sowie zusätzlich im Juli.